Patientenverfügung – selbstbestimmt entscheiden, auch wenn man es nicht mehr kann
Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls wünschen – oder ablehnen. Damit behalten Sie Ihre Selbstbestimmung, auch wenn Sie einmal nicht mehr selbst entscheiden können.
Was ist eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie festlegen, welche Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen – z. B. Wiederbelebung, künstliche Ernährung oder intensivmedizinische Maßnahmen.
Sie richtet sich an Ärzt:innen und Angehörige und wird nur dann wirksam, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden.
Wie unterstützen wir Sie dabei?
Dr. Fehrmann Josef nimmt sich dabei Zeit für ein ausführliches Gespräch. Er berät Sie medizinisch und rechtlich zur verbindlichen und beachtlichen Patientenverfügung, klärt offene Fragen und hilft bei der individuellen Formulierung.
Wichtig zu wissen:
Eine verbindliche Patientenverfügung muss notariell oder anwaltlich beglaubigt werden. Die medizinische Beratung durch eine:n Ärzt:in ist dabei gesetzlich vorgeschrieben.
Sie gilt 5 Jahre, kann aber jederzeit widerrufen oder angepasst werden.
Wir dokumentieren Ihre Wünsche auf Wunsch auch in Ihrer Patientenakte.